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       Die gesetzliche Vergütung        Pauschalpreise        Abrechn. nach Stundensätzen        Rechtschutzversicherung hight

Die gesetzliche Vergütung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Vergütung Anwälten für ihre Leistungen zustehen.

In der Regel orientiert sich die gesetzliche Vergütung am Gegenstandswert (im Falle außergerichtlicher Beratung) oder am Streitwert (im Rahmen gerichtlicher Streitigkeiten). Wird beispielsweise um den Kauf eines Gegenstandes für 1.000,00 Euro gestritten, stellen diese 1.000,00 Euro den Gegenstandswert dar. Hiernach bemessen sich dann die Vergütungssätze für Rechtsanwälte.

Von dieser gesetzlichen Vergütung kann jedoch in vielen Fällen abgewichen werden. Insbesondere im Rahmen von Beratungsleistungen kann es oftmals schwierig sein, einen konkreten und interessensgerechten Gegenstandswert festzusetzen, da hier in der Regel keine feste Summe im Raum steht.

Deshalb können in vielen Fällen pauschale Festpreisvereinbarungen oder die Abrechnung nach festen Stundensätzen für den Mandanten sinnvoller sein.
 
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